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Rechtssatz RS0112729

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112729

Geschäftszahl

4Ob233/99i

Entscheidungsdatum

19.10.1999

Rechtssatz

Das einstweilige Verbot, in einem Verfahren, die jemanden für dieses Verfahren erteilte Vollmacht zu widerrufen, schafft keinen unumkehrbaren Zustand. Erweist sich nämlich dieser Unterlassungsanspruch als unberechtigt, war die Partei im anderen Verfahren nicht wirksam vertreten, weil sie eben durch einen Vollmachtnehmer vertreten war, der nicht (mehr) wirksam bevollmächtigt war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112729

Dokumentnummer

JJR_19991019_OGH0002_0040OB00233_99I0000_001