Rechtssatz RS0112743
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112743
Entscheidungsdatum
08.08.2002
Rechtssatz
Die Bank, die nach Abgabe einer bedenklichen Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG deshalb vom Masseverwalter namens der GmbH in Anspruch genommen wurde und Zahlung an die Masse geleistet hat, ist berechtigt, an dem primär zur Aufbringung der Stammeinlage verpflichteten Gesellschafter unter Berufung auf § 1358 ABGB Regress zu nehmen.Die Bank, die nach Abgabe einer bedenklichen Bestätigung nach Paragraph 10, Absatz 3, GmbHG deshalb vom Masseverwalter namens der GmbH in Anspruch genommen wurde und Zahlung an die Masse geleistet hat, ist berechtigt, an dem primär zur Aufbringung der Stammeinlage verpflichteten Gesellschafter unter Berufung auf Paragraph 1358, ABGB Regress zu nehmen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 284/99i
Entscheidungstext OGH 23.11.1999 4 Ob 284/99i
Veröff: SZ 72/185
- 8 Ob 47/01x
Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 Ob 47/01x
Ähnlich; Beisatz: Hier: Regress gegen Darlehensnehmerin nach Leistung von Schadenersatz an Darlehensgeberin durch Vertragserrichter, der nicht für die Abdeckung der pfandweise sichergestellten Darlehensforderung aus dem Kaufpreis sorgt. (T1)
- 8 Ob 32/02t
Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 Ob 32/02t
Ähnlich; Beisatz: Hier: Regress des Vertragserrichters gegen den Verkäufer einer Liegenschaft nach Zahlung von Schadenersatz an den Käufer wegen unterlassener Sicherung (Lastenfreistellung) vor Auszahlung des Kaufpreises. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112743
Dokumentnummer
JJR_19991123_OGH0002_0040OB00284_99I0000_002