Rechtssatz RS0112783
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112783
Entscheidungsdatum
06.09.2012
Norm
EheG §87 Abs2
KlGG §14 Abs1
Rechtssatz
Für auf Kleingartenparzellen begründete Ehewohnungen kann das Gericht im nachehelichen Aufteilungsverfahren anordnen, dass ein Ehegatte anstelle des anderen in das der Benutzung der Wohnung zugrunde liegende Rechtsverhältnis eintritt, ohne dass es einer Zustimmung des Generalpächters nach § 14 Abs 1 KlGG bedürfte.Für auf Kleingartenparzellen begründete Ehewohnungen kann das Gericht im nachehelichen Aufteilungsverfahren anordnen, dass ein Ehegatte anstelle des anderen in das der Benutzung der Wohnung zugrunde liegende Rechtsverhältnis eintritt, ohne dass es einer Zustimmung des Generalpächters nach Paragraph 14, Absatz eins, KlGG bedürfte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112783
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2012
Dokumentnummer
JJR_19991125_OGH0002_0060OB00246_99S0000_001