Rechtssatz RS0112792
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112792
Entscheidungsdatum
11.11.1999
Rechtssatz
Auch einem Verfahrensfehler kann erhebliche Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zukommen, liegt es doch nicht nur im Interesse der betroffenen Partei, sondern auch im allgemeinen Interesse, dass Fehlentscheidungen verhindert werden. Hier: Beeidigung nach falscher Eidesformel.Auch einem Verfahrensfehler kann erhebliche Bedeutung im Sinn des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO zukommen, liegt es doch nicht nur im Interesse der betroffenen Partei, sondern auch im allgemeinen Interesse, dass Fehlentscheidungen verhindert werden. Hier: Beeidigung nach falscher Eidesformel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112792
Dokumentnummer
JJR_19991111_OGH0002_0060OB00195_99S0000_001