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Rechtssatz RS0112843

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112843

Geschäftszahl

16Ok6/99

Entscheidungsdatum

20.12.1999

Rechtssatz

Überträgt ein Unternehmer, der sich mit der Rückerstattung der Umsatzsteuer an ausländische Touristen befasst (Rückvergüter), einen Teil seiner gegenüber den Händlern übernommenen Aufgaben (nämlich die Barauszahlung des Rückvergütungsbetrages abzüglich Provision an die Touristen) an Kreditinstitute und beschränkt diese vertraglich bei Erbringung ihrer Leistungen insoweit, als sie sich verpflichten mussten, gleichartige Leistungen für Dritte (andere Rückvergüter) nicht zu erbringen, liegt eine vertikale Vertriebsbindung im Sinne des Paragraph 30 a, KartG vor.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 6/99
    Entscheidungstext OGH 20.12.1999 16 Ok 6/99
    Veröff: SZ 72/203

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112843

Dokumentnummer

JJR_19991220_OGH0002_0160OK00006_9900000_001