Rechtssatz RS0113033
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113033
Entscheidungsdatum
03.02.2000
Rechtssatz
Nachträgliche Einsparungsmöglichkeiten stellen einen zwingenden Grund dar; überhöhte Preise können einen zwingenden Grund darstellen. Dabei ist nicht auf Vergleichsanbote bei bestimmten anderen Projekten abzustellen, sondern auf ein Überschreiten der marktüblichen Preise.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113033
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008
Dokumentnummer
JJR_20000203_OGH0002_0020OB00020_00F0000_001