Rechtssatz RS0113076
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113076
Entscheidungsdatum
22.12.1999
Rechtssatz
Zur Frage, ob der Hersteller, der ein Endprodukt in den Verkehr bringt, in das ein fehlerhaftes Zulieferteil eingebaut sei, damit bereits als Verursacher dieses Produktfehlers im Sinne des § 12 Abs 1 PHG anzusehen sei und somit als Regressberechtigter nach dieser Gesetzesbestimmung grundsätzlich nicht in Frage kommt.Zur Frage, ob der Hersteller, der ein Endprodukt in den Verkehr bringt, in das ein fehlerhaftes Zulieferteil eingebaut sei, damit bereits als Verursacher dieses Produktfehlers im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins, PHG anzusehen sei und somit als Regressberechtigter nach dieser Gesetzesbestimmung grundsätzlich nicht in Frage kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0113076
Dokumentnummer
JJR_19991222_OGH0002_0070OB00273_99V0000_001