Rechtssatz RS0113135
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113135
Entscheidungsdatum
26.02.2009
Rechtssatz
Besteht Anspruch auf Pflegegeld, dann sind Zahlungen für pflegebedingten Betreuungsaufwand grundsätzlich nicht als Abzug von der Unterhaltsbemessungsgrundlage zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 357/99b
Entscheidungstext OGH 14.01.2000 1 Ob 357/99b
- 1 Ob 217/08f
Entscheidungstext OGH 26.02.2009 1 Ob 217/08f
Vgl aber; Beisatz: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit dem einem Anspruchswerber gewährten Pflegegeld dessen pflegebedingten Mehraufwendungen abgegolten sind. Es obliegt dem Pflegegeldbezieher, Gegenteiliges zu beweisen, nämlich dass der tatsächliche Betreuungsaufwand mit dem gewährten Pflegegeld nicht zu finanzieren ist, und weiters, dass trotz entsprechenden Vorbringens im hiefür vorgesehenen Verfahren das Pflegegeld zu niedrig bemessen worden ist. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113135
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2009
Dokumentnummer
JJR_20000114_OGH0002_0010OB00357_99B0000_001