Rechtssatz RS0113138
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113138
Entscheidungsdatum
28.10.2015
Rechtssatz
§ 20 Abs 1 FinStrG schreibt eine Ersatzfreiheitsstrafe zwingend vor ("so ist zugleich") und sieht eine selbständige bedingte Nachsicht von Ersatzfreiheitsstrafen nicht vor.Paragraph 20, Absatz eins, FinStrG schreibt eine Ersatzfreiheitsstrafe zwingend vor ("so ist zugleich") und sieht eine selbständige bedingte Nachsicht von Ersatzfreiheitsstrafen nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113138
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2015
Dokumentnummer
JJR_20000112_OGH0002_0130OS00167_9900000_002