Rechtssatz RS0113160
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113160
Entscheidungsdatum
20.01.2000
Rechtssatz
Eine in der Satzung einer Gesellschaft mbH verankerte Beschränkung der Übertragung von Geschäftsanteilen, insbesondere in Form eines Mitgesellschaftern eingeräumten Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes ist mangels eines gesetzlichen Eintragungstatbestandes nach den §§ 3 und 5 FBG nicht im Firmenbuch einzutragen.Eine in der Satzung einer Gesellschaft mbH verankerte Beschränkung der Übertragung von Geschäftsanteilen, insbesondere in Form eines Mitgesellschaftern eingeräumten Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes ist mangels eines gesetzlichen Eintragungstatbestandes nach den Paragraphen 3 und 5 FBG nicht im Firmenbuch einzutragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113160
Dokumentnummer
JJR_20000120_OGH0002_0060OB00313_99V0000_001