Rechtssatz RS0113217
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113217
Entscheidungsdatum
15.02.2000
Rechtssatz
Die Übernahme der Daten von Stellenanzeigen von einer Zeitung in eine andere ist keine unmittelbare Leistungsübernahme im Sinne der Rechtsprechung zu § 1 UWG.Die Übernahme der Daten von Stellenanzeigen von einer Zeitung in eine andere ist keine unmittelbare Leistungsübernahme im Sinne der Rechtsprechung zu Paragraph eins, UWG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113217
Dokumentnummer
JJR_20000215_OGH0002_0040OB00023_00M0000_001