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Rechtssatz RS0113227

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0113227

Geschäftszahl

4Ob308/99v

Entscheidungsdatum

01.02.2000

Rechtssatz

Wendet eine [hier] KEG, die nach Streitanhängigkeit durch Einbringung ihres Unternehmens in eine GmbH als "aufgelöst und vollbeendet" gelöscht wurde, im Passivprozess eine Gegenforderung zur Aufrechnung ein, so steht dies der Vollbeendigung und dem Verlust der Parteifähigkeit entgegen. Ein Urteil für/gegen sie könnte im Wege des Paragraph 9, EO für/gegen die GmbH vollstreckt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113227

Dokumentnummer

JJR_20000201_OGH0002_0040OB00308_99V0000_001