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Rechtssatz RS0113354

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0113354

Entscheidungsdatum

18.04.2007

Norm

IESG §3a Abs1
EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art3
EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art4
EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art10

Rechtssatz

Paragraph 3 a, Absatz eins, IESG verstößt nicht gegen die Richtlinie 80/987/EWG, weil gemäß Artikel 3 und 4 der RL die Zahlungspflicht der Garantieeinrichtung auf das Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, die in einem Zeitraum von sechs Monaten vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers liegen, begrenzt werden kann und mit einer Beschränkung der über diesen Mindeststandard hinausgehenden Ansprüche nicht gegen Artikel 10, der RL verstoßen wird.

Entscheidungstexte

  • 8 ObS 23/00s
    Entscheidungstext OGH 24.02.2000 8 ObS 23/00s
  • 8 ObS 86/00f
    Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8 ObS 86/00f
    nur: § 3a Abs 1 IESG verstößt nicht gegen die Richtlinie 80/987/EWG. (T1) Beisatz: Bei der in § 3a Abs 1 IESG normierten Voraussetzung für die Sicherung von Entgeltrückständen aus länger zurückliegenden Zeiträumen handelt es sich um eine gemäß Art 10 lit a der Insolvenzrichtlinie zulässige - notwendige - Maßnahme zur Vermeidung von Missbräuchen, da die Sicherung von einem zumutbaren Verhalten des Arbeitnehmers - die Klagsführung ist bis zur Konkurseröffnung möglich und die dem Arbeitnehmer dadurch erwachsenden Kosten sind gesichert - abhängig gemacht wird. (T2)
  • 8 ObS 89/00x
    Entscheidungstext OGH 23.10.2000 8 ObS 89/00x
    Auch; nur T1; Beis wie T2
  • 8 ObS 249/00a
    Entscheidungstext OGH 26.04.2001 8 ObS 249/00a
    Beis wie T2
  • 8 ObS 5/07d
    Entscheidungstext OGH 18.04.2007 8 ObS 5/07d
    Auch; Beis wie T2; Beisatz: Aus diesen Überlegungen kann der Argumentation, dass im Falle des Bestehens eines Beschäftigungsverbotes nach MSchG der Beginn des Beschäftigungsverbotes maßgeblicher Zeitpunkt für die „Rückrechnung" des Sicherungszeitraumes sei, nicht gefolgt werden. (T3)
  • 8 ObS 13/06d
    Entscheidungstext OGH 18.04.2007 8 ObS 13/06d
    Auch; Beis wie T3; Beisatz: Stichtag ist nicht der Beginnn des Beschäftigungsverbotes nach MSchG. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113354

Dokumentnummer

JJR_20000224_OGH0002_008OBS00023_00S0000_003