Rechtssatz RS0113411
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113411
Geschäftszahl
14Os16/00 (14Os17/00)
Entscheidungsdatum
14.03.2000
Rechtssatz
Zulassung der Wiedereinsetzung, wenn es wegen einer durch Malerarbeiten erforderlichen Änderung der räumlichen Ordnung der Aktenstücke und urlaubsbedingten Abwesenheit der ursprünglich befassten, ansonsten verlässlichen Kanzleileiterin dazu kam, dass eine Überprüfung der Wahrung der Rechtsmittelfrist durch Einordnung der Einschreibebestätigung unterblieb, weshalb nach Lage des Falles dem Verteidiger nur ein Versehen minderen Grades zur Last liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113411
Dokumentnummer
JJR_20000314_OGH0002_0140OS00016_0000000_001