Rechtssatz RS0113428
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113428
Entscheidungsdatum
16.01.2019
Rechtssatz
Auch bei einer sukzessiven Vermögensverringerung im Sinne des § 156 StGB ist diese nur dann nicht tatbildlich, wenn mit der Verringerung der Aktiven jeweils zugleich eine Reduktion der Passiven bewirkt würde. Eine erst nach bewirkter Vermögensverringerung erfolgte Reduktion der Passiven stellt daher bloß eine Schadensgutmachung dar.Auch bei einer sukzessiven Vermögensverringerung im Sinne des Paragraph 156, StGB ist diese nur dann nicht tatbildlich, wenn mit der Verringerung der Aktiven jeweils zugleich eine Reduktion der Passiven bewirkt würde. Eine erst nach bewirkter Vermögensverringerung erfolgte Reduktion der Passiven stellt daher bloß eine Schadensgutmachung dar.
Entscheidungstexte
- 15 Os 13/00
Entscheidungstext OGH 30.03.2000 15 Os 13/00
- 13 Os 79/00
Entscheidungstext OGH 07.03.2001 13 Os 79/00
nur: Eine erst nach bewirkter Vermögensverringerung erfolgte Reduktion der Passiven stellt daher bloß eine Schadensgutmachung dar. (T1)
- 12 Os 79/07w
Entscheidungstext OGH 23.08.2007 12 Os 79/07w
Auch; Beisatz: Eine Vermögensverringerung iSd § 156 StGB geschieht dann nicht, wenn nach der inkriminierten Handlung das Vermögen in seiner Gesamtheit unvermindert bleibt, also etwa bei Zahlung bestehender Verbindlichkeiten. (T2)
- 12 Os 17/08d
Entscheidungstext OGH 13.03.2008 12 Os 17/08d
Auch; nur T2
- 14 Os 22/08d
Entscheidungstext OGH 15.04.2008 14 Os 22/08d
Auch; Beis wie T2
- 12 Os 176/11s
Entscheidungstext OGH 12.04.2012 12 Os 176/11s
Vgl auch
- 12 Os 122/13b
Entscheidungstext OGH 08.05.2014 12 Os 122/13b
Auch; Beisatz: Zahlungen des Angeklagten zugunsten der Gesellschaft nach der Tathandlung sind nur als (teilweise) Schadensgutmachung zu werten. (T3)
- 11 Os 63/15x
Entscheidungstext OGH 12.01.2016 11 Os 63/15x
Auch
- 14 Os 1/16b
Entscheidungstext OGH 08.03.2016 14 Os 1/16b
Auch; Beisatz: Rückzahlungen aufgrund einer Anfechtungsklage des Masseverwalters bewirken eine bloß nachträgliche Reduktion der Passiven. (T4)
- 14 Os 118/16h
Entscheidungstext OGH 28.02.2017 14 Os 118/16h
Auch; Beisatz: Hier: Bloß beabsichtigte Schadensgutmachung. (T5)
- 11 Os 31/18w
Entscheidungstext OGH 16.10.2018 11 Os 31/18w
Auch;Beisatz: Schadensgutmachung in Form von Schuldentilgung durch einseitige außergerichtliche Aufrechnung (§ 1438 ABGB) kommt – bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen (Richtigkeit und Fälligkeit der Gegenforderung, Gleichartigkeit und Gegenseitigkeit der Forderungen; Fehlen von Aufrechnungshindernissen) – nur im Fall einer unbedingten Aufrechnungserklärung in Betracht. (T6)
- 13 Os 122/18t
Entscheidungstext OGH 16.01.2019 13 Os 122/18t
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113428
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2019
Dokumentnummer
JJR_20000330_OGH0002_0150OS00013_0000000_001