Rechtssatz RS0113450
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113450
Geschäftszahl
15Os35/00 (15Os36/00)
Entscheidungsdatum
13.04.2000
Rechtssatz
Schädigt der Angeklagte zunächst eine Firma durch betrügerische Herauslockung von Waren und wird diese dann - wie zahlreiche andere Gläubiger - durch die dem Verbrechen der betrügerischen Krida unterstellten Handlungen des Angeklagten um die Befriedigung aus dem Vermögen des Angeklagten gebracht, so wird der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens nur durch Unterstellung unter die Tatbestände des Betruges und der betrügerischen Krida erfasst. Echte Konkurrenz zwischen diesen strafbaren Handlungen ist daher möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113450
Dokumentnummer
JJR_20000413_OGH0002_0150OS00035_0000000_001