Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0113543×

Rechtssatz RS0113543

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0113543

Geschäftszahl

4Ob102/00d

Entscheidungsdatum

23.05.2000

Rechtssatz

Wird dem Besteller eines Abonnements ein Widerrufsrecht innerhalb bestimmter Frist eingeräumt und gleichzeitig erklärt, er könne die Zuwendung behalten, auch wenn er die Bestellung widerruft, nicht aber auch zugesichert, dass er die Zuwendung umgehend erhält, so liegt eine Zugabe vor, weil unklar bleibt, ob die angesprochenen Interessenten die Zuwendung auch dann erhalten, wenn sie diese im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erhalten haben und daher auch nicht behalten können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113543

Dokumentnummer

JJR_20000523_OGH0002_0040OB00102_00D0000_001