Rechtssatz RS0113559
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113559
Entscheidungsdatum
28.03.2000
Rechtssatz
Ist der Empfänger des Gutes mit dessen Abstellen in seinem Verfügungsbereich einverstanden und stellt die Übernahme der Ladung in Aussicht, dann ist das spätere Verbringen der Ladegüter in sein Lager - wenn auch ohne weiteres Zutun des Frachtführers - als stillschweigende Einwilligung zur Übernahme der Obhut über das Gut durch ihn (und damit als Ablieferung) zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113559
Dokumentnummer
JJR_20000328_OGH0002_0010OB00028_00Z0000_001