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Rechtssatz RS0113559

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0113559

Geschäftszahl

1Ob28/00z

Entscheidungsdatum

28.03.2000

Norm

CMR Art17
CMR Art30

Rechtssatz

Ist der Empfänger des Gutes mit dessen Abstellen in seinem Verfügungsbereich einverstanden und stellt die Übernahme der Ladung in Aussicht, dann ist das spätere Verbringen der Ladegüter in sein Lager - wenn auch ohne weiteres Zutun des Frachtführers - als stillschweigende Einwilligung zur Übernahme der Obhut über das Gut durch ihn (und damit als Ablieferung) zu werten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 28/00z
    Entscheidungstext OGH 28.03.2000 1 Ob 28/00z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113559

Dokumentnummer

JJR_20000328_OGH0002_0010OB00028_00Z0000_001