Rechtssatz RS0113578
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113578
Entscheidungsdatum
28.03.2000
Rechtssatz
Hinweise, wie dass die bestehenden Vergaberegeln bloß intern, nicht aber auch im Verhältnis zu den Bietinteressenten beziehungsweise Bietern Bedeutung hätten, können die Außenwirkung dieser Selbstbindungsnormen - schon nach deren Zweck - nicht entkräften. Unzulässig ist es daher, mit bestimmten Bietern "nachzuverhandeln".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113578
Dokumentnummer
JJR_20000328_OGH0002_0010OB00201_99M0000_003