Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0113580×

Rechtssatz RS0113580

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0113580

Geschäftszahl

1Ob68/00g

Entscheidungsdatum

28.03.2000

Rechtssatz

Auf die Begünstigung für den Fall der vorzeitigen Darlehensrückzahlung, welche die Rückzahlung von 50 Prozent der Darlehenssumme ersparen würde, kann einer der früheren Ehegatten nicht verwiesen werden, wenn er sie mit Fremdmitteln finanzieren müsste. Zahlungsverpflichtungen, die einen vormaligen Ehegatten in seiner wirtschaftlichen Lage nicht wohlbestehen ließen, widersprächen nämlich der Billigkeit.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 68/00g
    Entscheidungstext OGH 28.03.2000 1 Ob 68/00g

Schlagworte

50 %

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113580

Dokumentnummer

JJR_20000328_OGH0002_0010OB00068_00G0000_001