Rechtssatz RS0113580
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113580
Entscheidungsdatum
28.03.2000
Rechtssatz
Auf die Begünstigung für den Fall der vorzeitigen Darlehensrückzahlung, welche die Rückzahlung von 50 Prozent der Darlehenssumme ersparen würde, kann einer der früheren Ehegatten nicht verwiesen werden, wenn er sie mit Fremdmitteln finanzieren müsste. Zahlungsverpflichtungen, die einen vormaligen Ehegatten in seiner wirtschaftlichen Lage nicht wohlbestehen ließen, widersprächen nämlich der Billigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113580
Dokumentnummer
JJR_20000328_OGH0002_0010OB00068_00G0000_001