Rechtssatz RS0113588
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113588
Entscheidungsdatum
28.03.2000
Rechtssatz
Kann die für eine Parteienförderung anspruchsberechtigte politische Partei auf einfache Weise ermittelt werden, ist selbst bei Vorhandensein mehrerer Forderungsprätendenten eine gerichtliche Hinterlegung der Förderungsgelder gemäß § 1425 ABGB nicht möglich.Kann die für eine Parteienförderung anspruchsberechtigte politische Partei auf einfache Weise ermittelt werden, ist selbst bei Vorhandensein mehrerer Forderungsprätendenten eine gerichtliche Hinterlegung der Förderungsgelder gemäß Paragraph 1425, ABGB nicht möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113588
Dokumentnummer
JJR_20000328_OGH0002_0010OB00069_00D0000_002