Rechtssatz RS0113637
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113637
Entscheidungsdatum
24.05.2000
Rechtssatz
Ist ein Verpflichteter mehreren Gläubigern denselben Betrag zu zahlen verpflichtet, ohne dass sich eine Gesamtforderung aus dem Titel ergibt, führt jeder von ihnen Exekution nur zur Hereinbringung des auf ihn entfallenden Kopfteils. Die Rechtsmittelzulässigkeit richtet sich nach dem betriebenen Anspruch in Höhe des Kopfteils.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113637
Dokumentnummer
JJR_20000524_OGH0002_0030OB00299_99P0000_001