Rechtssatz RS0113975
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113975
Geschäftszahl
10ObS183/00k
Entscheidungsdatum
11.07.2000
Rechtssatz
Ein Antrag auf Gewährung der Alterspension gemäß § 253 ASVG wird durch einen Bescheid, mit dem über einen Anspruch auf vorzeitige Alterspension entschieden wird, nicht erledigt.Ein Antrag auf Gewährung der Alterspension gemäß Paragraph 253, ASVG wird durch einen Bescheid, mit dem über einen Anspruch auf vorzeitige Alterspension entschieden wird, nicht erledigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113975
Dokumentnummer
JJR_20000711_OGH0002_010OBS00183_00K0000_001