Rechtssatz RS0113979
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113979
Entscheidungsdatum
15.04.2019
Rechtssatz
Es fallen auch solche Schadenersatzansprüche in die Zuständigkeit der Handelsgerichte, die ein geschädigter Dritter aus der Verletzung vertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit einem Vertrag geltend macht, den ein Kaufmann im Zuge eines Handelsgeschäfts abschließt, sofern der Geschädigte nur ein in den Schutzkreis dieses Vertrags aufgenommener Dritter ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113979
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2019
Dokumentnummer
JJR_20000817_OGH0002_0040OB00203_00G0000_003