Rechtssatz RS0114085
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114085
Geschäftszahl
10ObS121/00t
Entscheidungsdatum
05.09.2000
Rechtssatz
Von der Einbeziehungsermächtigung nach § 3 Abs 3 (nunmehr Abs 4) BPGG - über den in § 3 Abs 2 (nunmehr Abs 3) BPGG genannten Personenkreis bestimmter freiberuflich Selbständiger hinaus sollen alle jene Personen umfasst sein, deren Anspruch auf eine Pensionsleistung, einen Ruhegenuss (Ruheversorgungsgenuss) oder eine gleichartige andere Leistung nicht auf einer vom Bund im Rahmen der Hoheitsverwaltung geschaffenen Versorgungsregelung beruht.Von der Einbeziehungsermächtigung nach Paragraph 3, Absatz 3, (nunmehr Absatz 4,) BPGG - über den in Paragraph 3, Absatz 2, (nunmehr Absatz 3,) BPGG genannten Personenkreis bestimmter freiberuflich Selbständiger hinaus sollen alle jene Personen umfasst sein, deren Anspruch auf eine Pensionsleistung, einen Ruhegenuss (Ruheversorgungsgenuss) oder eine gleichartige andere Leistung nicht auf einer vom Bund im Rahmen der Hoheitsverwaltung geschaffenen Versorgungsregelung beruht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114085
Dokumentnummer
JJR_20000905_OGH0002_010OBS00121_00T0000_001