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Rechtssatz RS0114132

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114132

Geschäftszahl

8ObA175/00v

Entscheidungsdatum

05.10.2000

Norm

KollV für Rechtsanwaltsangestellte in NÖ Art XII

Rechtssatz

Auch wenn ein Kollektivvertrag nur ganz allgemein eine Aliquotierung der Sonderzahlungen vorsieht, wenn ein Angestellter während des Jahres eintritt oder austritt, und eine ausdrückliche Regelung für den Übergang vom Lehrlingsverhältnis auf das Angestelltenverhältnis fehlt, ist eine Aliquotierung dennoch auch in diesem Fall vorzunehmen, basierend einerseits auf der Lehrlingsentschädigung für die Dauer der Lehrzeit und andererseits auf dem Gehalt für die Dauer des Angestelltendienstverhältnisses.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114132

Dokumentnummer

JJR_20001005_OGH0002_008OBA00175_00V0000_001