Rechtssatz RS0114167
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114167
Entscheidungsdatum
27.09.2000
Rechtssatz
Mit der Kündigung der Kapitalversicherung durch den Versicherten beziehungsweise den Masseverwalter nach § 165 VersVG kommt grundsätzlich zum Ausdruck, dass diese den Anspruch auf den Rückkaufswert erheben und insofern eine widerrufbare Bezugsberechtigung eines Begünstigten widerrufen wird.Mit der Kündigung der Kapitalversicherung durch den Versicherten beziehungsweise den Masseverwalter nach Paragraph 165, VersVG kommt grundsätzlich zum Ausdruck, dass diese den Anspruch auf den Rückkaufswert erheben und insofern eine widerrufbare Bezugsberechtigung eines Begünstigten widerrufen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114167
Dokumentnummer
JJR_20000927_OGH0002_0070OB00044_00X0000_003