Rechtssatz RS0114172
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114172
Entscheidungsdatum
15.09.2000
Rechtssatz
Mit der Erweiterung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Außenversicherung sollen Versicherungsfälle erfasst werden, die sich bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in anderen Räumlichkeiten ereignen, für die sohin kein eigener Versicherungsschutz im Rahmen der Haushaltsversicherung vorgesehen ist und daher eine Deckungslücke entsteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114172
Dokumentnummer
JJR_20000915_OGH0002_0070OB00095_00X0000_002