Rechtssatz RS0114185
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114185
Entscheidungsdatum
23.02.2006
Rechtssatz
Nach Art 30 Abs 1 CMR besteht bei Fehlen eines wirksamen Vorbehalts die widerlegliche Vermutung, dass die Empfängerin das Gut in dem im Frachtbrief beschriebenen Zustand erhalten hat.Nach Artikel 30, Absatz eins, CMR besteht bei Fehlen eines wirksamen Vorbehalts die widerlegliche Vermutung, dass die Empfängerin das Gut in dem im Frachtbrief beschriebenen Zustand erhalten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114185
Dokumentnummer
JJR_20001006_OGH0002_0010OB00204_00G0000_001