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Rechtssatz RS0114228

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114228

Geschäftszahl

1Ob196/00f

Entscheidungsdatum

29.08.2000

Rechtssatz

Die Pflicht eines eine Gaststätte betreibenden Nachbarn zur Vermeidung unzulässiger Immissionen darf nicht derart überspannt werden, dass er gleichsam jedem Gast, der das Lokal verlässt, ein Kontrollorgan nachzuschicken habe, um Verunreinigungen auf den Nachbargrundstücken hintanzuhalten. Ist ihm aber bekannt, dass der Nachbargrund bereits wiederholte Male verunreinigt wurde, so ist er dazu verhalten, mit angemessenen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass derartige Immissionen künftig unterbleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114228

Dokumentnummer

JJR_20000829_OGH0002_0010OB00196_00F0000_002