Rechtssatz RS0114228
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114228
Entscheidungsdatum
29.08.2000
Rechtssatz
Die Pflicht eines eine Gaststätte betreibenden Nachbarn zur Vermeidung unzulässiger Immissionen darf nicht derart überspannt werden, dass er gleichsam jedem Gast, der das Lokal verlässt, ein Kontrollorgan nachzuschicken habe, um Verunreinigungen auf den Nachbargrundstücken hintanzuhalten. Ist ihm aber bekannt, dass der Nachbargrund bereits wiederholte Male verunreinigt wurde, so ist er dazu verhalten, mit angemessenen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass derartige Immissionen künftig unterbleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114228
Dokumentnummer
JJR_20000829_OGH0002_0010OB00196_00F0000_002