Rechtssatz RS0114293
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114293
Entscheidungsdatum
13.09.2000
Rechtssatz
Täuscht Preiswerbung von Konzerntöchtern einen Preiswettbewerb vor, der zwischen der Beklagten und deren Schwestergesellschaft im selben Konzern in Wahrheit nicht besteht, liegt Verstoß gegen § 2 UWG vor.Täuscht Preiswerbung von Konzerntöchtern einen Preiswettbewerb vor, der zwischen der Beklagten und deren Schwestergesellschaft im selben Konzern in Wahrheit nicht besteht, liegt Verstoß gegen Paragraph 2, UWG vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114293
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009
Dokumentnummer
JJR_20000913_OGH0002_0040OB00197_00Z0000_002