Rechtssatz RS0114332
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114332
Entscheidungsdatum
24.10.2000
Rechtssatz
Die schon ihrem Wesen nach ausschließlich für den Verzehr bestimmte Ware ist dann als mangelhaft zu beurteilen, wenn die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der darauf angewiesenen Personen (in casu: Soldaten) keineswegs ausgeschlossen werden kann und die gelieferten Lebensmittel allein schon deshalb an diese nicht abgegeben werden dürften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114332
Dokumentnummer
JJR_20001024_OGH0002_0010OB00140_00W0000_002