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Rechtssatz RS0114443

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114443

Geschäftszahl

2Ob94/99h

Entscheidungsdatum

25.10.2000

Rechtssatz

Die durch die Einführung des BPGG bewirkte "Systemänderung" führt zur ergänzenden Vertragsauslegung eines zuvor abgeschlossenen Vergleiches.

Auf die Pensionsversicherungsanstalt können Ansprüche der Geschädigten nur insoweit übergehen, als sie bei dieser im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Legalzession des Paragraph 16, BPGG noch vorhanden waren beziehungsweise im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (wieder) bestehen. Dabei sind die bei Vergleichsabschluss geleisteten Pflegegeldbeträge zu berücksichtigen, über welche die Geschädigte bei Wegfall des Pflegegeldes nach dem Vorarlberger Behindertengesetz und Inkrafttreten des BPGG wieder verfügen konnte, und zwar 14-mal jährlich.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 94/99h
    Entscheidungstext OGH 25.10.2000 2 Ob 94/99h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114443

Dokumentnummer

JJR_20001025_OGH0002_0020OB00094_99H0000_001