Rechtssatz RS0114483
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114483
Entscheidungsdatum
27.04.2004
Rechtssatz
Das innerstaatliche Recht enthält zur Frage, ob durch die Ausübung eines qualifizierten Berufes im Ausland überhaupt Berufsschutz gemäß § 255 Abs 1 und 2 ASVG erworben werden kann, keine Regelung; es stellt grundsätzlich auf einen innerstaatlichen Versicherungsverlauf ab. Die bisherige Berufstätigkeit und ihr qualitativer Wert können aber auch nach einer im Ausland verrichteten Tätigkeit zu beurteilen sein, wenn dies durch zwischenstaatliches oder überstaatliches Recht angeordnet wird (so bereits 10 ObS177/00b).Das innerstaatliche Recht enthält zur Frage, ob durch die Ausübung eines qualifizierten Berufes im Ausland überhaupt Berufsschutz gemäß Paragraph 255, Absatz eins und 2 ASVG erworben werden kann, keine Regelung; es stellt grundsätzlich auf einen innerstaatlichen Versicherungsverlauf ab. Die bisherige Berufstätigkeit und ihr qualitativer Wert können aber auch nach einer im Ausland verrichteten Tätigkeit zu beurteilen sein, wenn dies durch zwischenstaatliches oder überstaatliches Recht angeordnet wird (so bereits 10 ObS177/00b).
Entscheidungstexte
- 10 ObS 162/00x
Entscheidungstext OGH 24.10.2000 10 ObS 162/00x
- 10 ObS 29/02s
Entscheidungstext OGH 29.01.2002 10 ObS 29/02s
- 10 ObS 49/03h
Entscheidungstext OGH 27.04.2004 10 ObS 49/03h
Beisatz: Die Frage, ob der Kläger auf Grund der im Ausland ausgeübten Tätigkeit Berufsschutz erworben oder ein bereits zuvor bestandener Berufsschutz erhalten wurde, ist nach österreichischen Rechtsvorschriften zu prüfen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114483
Dokumentnummer
JJR_20001024_OGH0002_010OBS00162_00X0000_001