Rechtssatz RS0114555
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114555
Entscheidungsdatum
28.11.2000
Rechtssatz
§ 15 HGB schützt zwar das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Organstellung und damit in die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers, nicht aber auch, dass der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer auch handlungsfähig ist.Paragraph 15, HGB schützt zwar das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Organstellung und damit in die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers, nicht aber auch, dass der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer auch handlungsfähig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114555
Dokumentnummer
JJR_20001128_OGH0002_0010OB00137_00D0000_002