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Rechtssatz RS0114556

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114556

Entscheidungsdatum

16.04.2009

Rechtssatz

Der Gesetzgeber erstrebt den Schutz des Rechtsverkehrs in dessen Vertrauen darauf, dass Rechtsgeschäfte, die mit der GmbH eingegangen werden, auch wirksam sind.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 137/00d
    Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 137/00d
    Veröff: SZ 73/186
  • 6 Ob 224/07w
    Entscheidungstext OGH 07.11.2007 6 Ob 224/07w
    Vgl auch; Beisatz: Die Eintragung der Prokura für den Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft bei einer GmbH & Co KG in das Firmenbuch ist nicht möglich. (T1); Beisatz: Die tatsächlichen Vertretungsverhältnisse würden verschleiert. Für einen mit dem eingetragenen Prokuristen der GmbH & Co KG kontrahierenden Dritten wäre aus dem Firmenbuchauszug nicht erkennbar, dass dieser Prokurist in Wahrheit aufgrund seiner Geschäftsführerstellung bei der Komplementärin unbeschränkt vertretungsbefugt ist. (T2); Veröff: SZ 2007/174
  • 6 Ob 43/09f
    Entscheidungstext OGH 16.04.2009 6 Ob 43/09f
    Vgl; Beisatz: Die Erteilung der Einzelprokura an ein sonst nur kollektivvertretungsbefugtes Organ bei Personen- und Kapitalgesellschaften ist unzulässig. (T3); Beisatz: Hier: Einem einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer der kollektiv vertretungsbefugten Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG kann nicht Einzelprokura für die KG erteilt werden. (T4); Beisatz : Weil die Vertretungsmacht von Prokuristen nicht wesentlich hinter der von Geschäftsführern zurück bleibt, läuft die Kombination von Gesamtvertretung mit Einzelprokura eines der Gesamtvertreter auf eine Regelung hinaus, die aus der Sicht der Gesellschaft kaum sinnvoll erscheint und wegen ihrer Unklarheit geeignet ist, Verkehrsinteressen zu beeinträchtigen. Die mit der Gesamtvertretung angestrebte Kontrolle zwischen den handelnden Organmitgliedern würde unterlaufen. (T5); Veröff: SZ 2009/47

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114556

Im RIS seit

28.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2012

Dokumentnummer

JJR_20001128_OGH0002_0010OB00137_00D0000_003