Rechtssatz RS0114566
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114566
Entscheidungsdatum
11.06.2008
Rechtssatz
Bei einem Bestandvertrag über Geschäftsräumlichkeiten in einem Einkaufszentrum können umfangreiche Leerstehungen in diesem Einkaufszentrum Anlass für eine Mietzinsreduktion sein.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 59/00w
Entscheidungstext OGH 23.11.2000 6 Ob 59/00w
Veröff: SZ 73/180
- 1 Ob 113/02b
Entscheidungstext OGH 14.10.2002 1 Ob 113/02b
Verstärkter Senat; Ähnlich; Beisatz: Ein durch die entgegen vertraglicher Verpflichtungen des Bestandgebers erfolgte Eröffnung von Konkurrenzunternehmen im Einzugsbereich des Bestandobjekts (mit-)verursachter erheblicher Rückgang des Geschäftserfolgs des Bestandnehmers rechtfertigt ein Zinsminderungs- bzw -befreiungsbegehren gemäß § 1096 Abs 1 ABGB. (T1); Veröff: SZ 2002/132
- 6 Ob 18/05y
Entscheidungstext OGH 17.03.2005 6 Ob 18/05y
Auch; Beisatz: Hier: „Multifunktionale Zentrum", das aus Büroräumen, einem Hotelbetrieb und verschiedenen Geschäftsbetrieben inklusive bestimmter Freizeitbetriebe, bestehen sollte. (T2)
- 5 Ob 257/05p
Entscheidungstext OGH 20.12.2005 5 Ob 257/05p
Beisatz: Leerstehungen an einem als Urban Entertainment Center (UEC) geplanten Standort als Auswirkung des allgemeinen Risikos der Beteiligung am Geschäftsleben bei freier Marktwirtschaft rechtfertigen nicht die vorzeitige Auflösung des Dauerschuldverhältnisses. (T3)
- 3 Ob 98/08w
Entscheidungstext OGH 11.06.2008 3 Ob 98/08w
Beisatz: Die Bezeichnung eines Prozentsatzes an Leerstehungen in einem Einkaufszentrum, ab dem Zinsminderungsansprüche bejaht werden können, ist nicht möglich, weil die Verletzung des bedungenen Gebrauchs eines Bestandobjekts immer von den Umständen des Einzelfalls abhängt. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114566
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20001123_OGH0002_0060OB00059_00W0000_001