Rechtssatz RS0114677
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114677
Entscheidungsdatum
04.06.2025
Rechtssatz
Für eine analoge Anwendung des § 133 HGB beziehungsweise für eine Rechtsanalogie durch Einordnung der GmbH in die jederzeit aus wichtigen Gründen lösbaren Dauerschuldverhältnisse besteht mangels Vorliegens einer Gesetzeslücke keine Möglichkeit.Für eine analoge Anwendung des Paragraph 133, HGB beziehungsweise für eine Rechtsanalogie durch Einordnung der GmbH in die jederzeit aus wichtigen Gründen lösbaren Dauerschuldverhältnisse besteht mangels Vorliegens einer Gesetzeslücke keine Möglichkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114677
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2025
Dokumentnummer
JJR_20010129_OGH0002_0030OB00057_00D0000_001