Rechtssatz RS0114748
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtsgebiet
Zivilrecht, Strafrecht
Rechtssatznummer
RS0114748
Entscheidungsdatum
28.11.2002
Norm
EStG 1988 §24 Abs2
FinStrG §33
Rechtssatz
Ertragssteuerrechtlich kommt es bei atypisch stillen Gesellschaftern (wie bei Kommanditisten) insoweit zu einer Verlustzuweisung, als diese zu einem negativen Kapitalkonto führt und die Gesellschafter dafür nicht einzustehen haben. Da § 24 Abs 2 EStG 1988 für alle Mitunternehmer Geltung hat (also auch für beschränkt haftende Kommanditisten und atypische stille Gesellschafter), muss bei allen ein negatives Kapitalkonto möglich sein; dies setzt aber wiederum voraus, dass dem beschränkt Haftenden - den Negativstand des Kapitalkontos bewirkende - Verluste zugerechnet werden, auch wenn er handelsrechtlich nur beschränkt haftet.Ertragssteuerrechtlich kommt es bei atypisch stillen Gesellschaftern (wie bei Kommanditisten) insoweit zu einer Verlustzuweisung, als diese zu einem negativen Kapitalkonto führt und die Gesellschafter dafür nicht einzustehen haben. Da Paragraph 24, Absatz 2, EStG 1988 für alle Mitunternehmer Geltung hat (also auch für beschränkt haftende Kommanditisten und atypische stille Gesellschafter), muss bei allen ein negatives Kapitalkonto möglich sein; dies setzt aber wiederum voraus, dass dem beschränkt Haftenden - den Negativstand des Kapitalkontos bewirkende - Verluste zugerechnet werden, auch wenn er handelsrechtlich nur beschränkt haftet.
Entscheidungstexte
- 13 Os 57/00
Entscheidungstext OGH 31.01.2001 13 Os 57/00
- 8 Ob 92/02s
Entscheidungstext OGH 28.11.2002 8 Ob 92/02s
Vgl auch; Beisatz: §24 Abs2 letzter Satz EStG 1988 trifft eine Regelung, mit der die allenfalls nicht bestehende handelsrechtliche Verpflichtung eines ausscheidenden Mitunternehmers zur Auffüllung seines negativen Kapitalkontos für steuerliche Zwecke jedenfalls als bestehend fingiert wird. (T1); Veröff: SZ 2002/162
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114748
Dokumentnummer
JJR_20010131_OGH0002_0130OS00057_0000000_002