Rechtssatz RS0114806
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114806
Entscheidungsdatum
13.02.2001
Rechtssatz
"Immobilienring" als Marke erweckt auch beim verständigen Verbraucher den Anschein, damit werde das Dienstleistungsangebot einer Unternehmensvereinigung im Bereich Immobilienwirtschaft gekennzeichnet, trifft ds nicht zu, so ist die Marke irreführend iSd § 4 Abs 1 Z 8 MSchG und nicht eintragungsfähig."Immobilienring" als Marke erweckt auch beim verständigen Verbraucher den Anschein, damit werde das Dienstleistungsangebot einer Unternehmensvereinigung im Bereich Immobilienwirtschaft gekennzeichnet, trifft ds nicht zu, so ist die Marke irreführend iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 8, MSchG und nicht eintragungsfähig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114806
Dokumentnummer
JJR_20010213_OGH0002_0040OB00316_00Z0000_001