Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0114951×

Rechtssatz RS0114951

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114951

Geschäftszahl

7Ob41/01g

Entscheidungsdatum

14.03.2001

Rechtssatz

Der Sinn einer Zusatzkreditkarte besteht darin, im Interesse des Hauptkreditkarteninhabers weiteren Personen den Anschluss an das Kreditkartensystem zu ermöglichen. Dies rechtfertigt die in den AGB der Kreditkartenunternehmen vorgesehene Solidarhaftung der Inhaber der Hauptkreditkarte und der Zusatzkreditkarte. Um im Hinblick auf diese Solidarhaftung das Einverständnis beider Inhaber klarzustellen, ist es gerechtfertigt, die Ausstellung einer Zusatzkreditkarte von einem gemeinsamen Antrag beider abhängig zu machen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 41/01g
    Entscheidungstext OGH 14.03.2001 7 Ob 41/01g
    Veröff: SZ 74/46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114951

Dokumentnummer

JJR_20010314_OGH0002_0070OB00041_01G0000_001