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Rechtssatz RS0114952

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114952

Geschäftszahl

7Ob41/01g

Entscheidungsdatum

14.03.2001

Rechtssatz

Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenunternehmens die gemeinsame Beantragung der Ausstellung einer Zusatzkarte durch den Hauptkarteninhaber und den Inhaber der Zusatzkarte vor, so gilt dies nur für die Erstausstellung. Die Ausstellung einer Ersatz-Zusatzkarte nach Verlust oder Diebstahl kann allein über Antrag des Zusatzkarteninhabers ohne Einholung einer Zustimmungserklärung des Hauptkarteninhabers erfolgen, sofern der Hauptkarteninhaber das Zusatzkartenverhältnis nicht zuvor kündigt. Untersagt der Hauptkarteninhaber dem Zusatzkarteninhaber die Weiterverwendung der Zusatzkarte und verstößt der Inhaber der Zusatzkreditkarte gegen diese interne Weisung, so haftet der Hauptkarteninhaber weiterhin für das Verhalten des Zusatzkarteninhabers gegenüber der Kreditkartengesellschaft.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 41/01g
    Entscheidungstext OGH 14.03.2001 7 Ob 41/01g
    Veröff: SZ 74/46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114952

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009

Dokumentnummer

JJR_20010314_OGH0002_0070OB00041_01G0000_002