Rechtssatz RS0114953
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114953
Entscheidungsdatum
14.03.2001
Rechtssatz
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenunternehmens, wonach der Kreditkarteninhaber bei missbräuchlicher Verwendung infolge Diebstahles oder Verlustes der Kreditkarte nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag haftet, sind nicht so zu verstehen, dass der Karteninhaber nur bei unverzüglicher Meldung für spätere Schäden nicht haftet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114953
Dokumentnummer
JJR_20010314_OGH0002_0070OB00041_01G0000_003