Rechtssatz RS0114954
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114954
Entscheidungsdatum
14.03.2001
Rechtssatz
Enthalten die Kreditkartenbestimmungen eine Haftungsbeschränkung für die Fälle des Diebstahles und Verlustes der Kreditkarte, so gilt diese Haftungsbeschränkung nicht, wenn der Hauptkarteninhaber dem Zusatzkarteninhaber die Verwendung (Weiterverwendung) der (ersatzweise ausgestellten) Zusatzkreditkarte untersagt und der Zusatzkarteninhaber diese weiter verwendet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114954
Dokumentnummer
JJR_20010314_OGH0002_0070OB00041_01G0000_004