Rechtssatz RS0114998
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114998
Entscheidungsdatum
25.04.2001
Rechtssatz
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz hat als Basisvoraussetzung die Wahrung des Schutzes der inländischen Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt, aber auch die Vorsorge eines entsprechenden Schutzes für den Ausländer im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung im Inland. Abgesehen von den Schutzinteressen soll die Regelung zur Erfüllung berechtigter Wünsche der Wirtschaft nach Arbeitskräften unter gleichzeitiger Wahrung der bei einer Beschäftigung von Ausländern zu beachtenden allgemeinen öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen beitragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114998
Dokumentnummer
JJR_20010425_OGH0002_0090OB00083_01Y0000_001