Rechtssatz RS0115112
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115112
Entscheidungsdatum
27.04.2001
Rechtssatz
Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit von vor der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarungen ist das Ehewirkungsstatut im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses heranzuziehen. Nach dem späteren tatsächlichen Scheidungsstatut ist dann nur zu beurteilen, inwieweit die in dem dann maßgeblichen Sachrecht vorgesehenen Scheidungsfolgen einer wirksamen Vereinbarung zu weichen haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115112
Dokumentnummer
JJR_20010427_OGH0002_0070OB00173_00T0000_002