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Rechtssatz RS0115119

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0115119

Geschäftszahl

15Os44/01

Entscheidungsdatum

31.05.2001

Rechtssatz

Nicht mit Körperverletzung verbundene oder mit Verletzungsvorsatz zugefügte Misshandlungen stellen nur in jenen Sonderfällen Privatanklagedelikte nach Paragraph 115, StGB dar, in denen sie öffentlich oder vor mehreren Leuten begangen wurden. Nur in den Fällen, in denen der Vorwurf einer Misshandlung den Bedeutungsinhalt einer dadurch öffentlich oder vor mehreren Leuten begangenen Beleidigung trägt, ist somit der Wahrheitsbeweis nach Paragraph 112, StGB ausgeschlossen. Einer allfälligen tatsächlichen Publizität der vorgeworfenen Misshandlungen kommt für diese Frage keine Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 44/01
    Entscheidungstext OGH 31.05.2001 15 Os 44/01

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115119

Dokumentnummer

JJR_20010531_OGH0002_0150OS00044_0100000_003