Rechtssatz RS0115323
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115323
Entscheidungsdatum
21.03.2001
Norm
Verordnung (EWG) Euratom. EGKS. Nr. 259/68 des Rates 31968R0259 Statut der Beamten der EG Art1 Z5
Verordnung (EWG) Euratom. EGKS. Nr. 259/68 des Rates 31968R0259 Statut der Beamten der EG Art2 Z7
Verordnung (EWG) Euratom. EGKS. Nr. 259/68 des Rates 31968R0259 Statut der Beamten der EG Art3 Z7
Rechtssatz
Auch den Regelungen des Anhangs VII zum Beamtenstatut ist keineswegs zu entnehmen, dass dessen Art 1 Z 5, Art 2 Z 7 und Art 3 Z 7 einen (materiellen) Direktanspruch der obsorgeberechtigten Person begründet. Nach diesen insofern gleichlautenden Bestimmungen wird nämlich die betreffende Zulage dann, wenn das Sorgerecht für unterhaltsberechtigte Kinder durch Gesetz oder durch Beschluss eines Gerichts oder der zuständigen Verwaltungsbehörde einer anderen Person übertragen wurde, "für Rechnung und im Namen des Beamten an diese Person gezahlt". Im Art 1 Abs 5 in Anhang VII wird klar zwischen einer (eigenen) Anspruchsberechtigung des anderen Sorgebrechtigten und seiner Eigenschaft als Zahlungsempfänger differenziert.Auch den Regelungen des Anhangs römisch sieben zum Beamtenstatut ist keineswegs zu entnehmen, dass dessen Artikel eins, Ziffer 5,, Artikel 2, Ziffer 7 und Artikel 3, Ziffer 7, einen (materiellen) Direktanspruch der obsorgeberechtigten Person begründet. Nach diesen insofern gleichlautenden Bestimmungen wird nämlich die betreffende Zulage dann, wenn das Sorgerecht für unterhaltsberechtigte Kinder durch Gesetz oder durch Beschluss eines Gerichts oder der zuständigen Verwaltungsbehörde einer anderen Person übertragen wurde, "für Rechnung und im Namen des Beamten an diese Person gezahlt". Im Artikel eins, Absatz 5, in Anhang römisch sieben wird klar zwischen einer (eigenen) Anspruchsberechtigung des anderen Sorgebrechtigten und seiner Eigenschaft als Zahlungsempfänger differenziert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115323
Dokumentnummer
JJR_20010321_OGH0002_0030OB00216_00M0000_001