Rechtssatz RS0115350
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115350
Entscheidungsdatum
24.04.2001
Rechtssatz
Lädt ein Inserat zur Teilnahme an einem Gewinnspiel des Inserenten ein und setzt die Teilnahme die Verwendung eines im Inserat abgedruckten Teilnahmekupons voraus, so wird die Teilnahmemöglichkeit an diesem Gewinnspiel damit gleichzeitig angekündigt und gewährt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115350
Dokumentnummer
JJR_20010424_OGH0002_0040OB00080_01W0000_001