Rechtssatz RS0115436
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115436
Entscheidungsdatum
27.04.2004
Rechtssatz
Zur Frage der Berücksichtigung eines Umsatzsteuerguthabens, das der spätere Gemeinschuldner bei - der Anfechtung teils unterliegenden und teils nicht unterliegenden - Abgabenzahlungen (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) in Abzug brachte.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 339/00x
Entscheidungstext OGH 06.06.2001 6 Ob 339/00x
Veröff: SZ 74/101
- 10 Ob 54/03v
Entscheidungstext OGH 27.04.2004 10 Ob 54/03v
Auch; Beisatz: Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen nach §§30, 31 (Abs1 Z2 erster Fall) KO ist zu verneinen. Steuerschuldner ist eben allein der Arbeitnehmer, auch wenn er für die Abführung nur in besonderen Konstellationen unmittelbar in Anspruch genommen werden kann (§83 EStG). (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115436
Dokumentnummer
JJR_20010606_OGH0002_0060OB00339_00X0000_004